Was ist ein Laserschutzbeauftragter? Die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSO), des Laserschutzbeauftragten (LPA) und verwandter Positionen im Bereich Lasersicherheit verstehen

Beim Umgang mit Lasern am Arbeitsplatz ist Sicherheit oberstes Gebot. Ob im Gesundheitswesen, in der Forschung, in der Fertigung oder in der ästhetischen Medizin – Lasersysteme bergen ernsthafte Risiken, wenn sie nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden.

Aus Arbeitgebersicht ist Lasersicherheit nicht nur eine bewährte Vorgehensweise, sondern auch eine rechtliche und betriebliche Anforderung. Für Anwender hängt sie davon ab, dass die richtigen Personen vor Ort sind. Zwei Rollen stehen im Mittelpunkt der Lasersicherheit am Arbeitsplatz: der Laserschutzbeauftragte (LSB) und der Laserschutzberater (LSB).

Dieser Leitfaden erklärt, wer sie sind, was sie tun, wie sie sich unterscheiden und wann und warum man sie braucht.

Was ist ein Laserschutzbeauftragter (LSO)?

Ein Laserschutzbeauftragter (LSO) ist die Person, die für das tägliche Management der Lasersicherheit innerhalb einer Organisation verantwortlich ist. Seine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Laserarbeiten sicher, vorschriftsmäßig und einheitlich durchgeführt werden. LSBs sind in verschiedenen Branchen tätig, darunter die industrielle Fertigung, medizinische und zahnmedizinische Einrichtungen, Labore, Forschungsinstitute und die Unterhaltungsbranche.

In Umgebungen, in denen Laser der Klasse 3B oder Klasse 4 verwendet werden, ist die Bestellung eines Lasersicherheitsbeauftragten (oder einer gleichwertigen sachkundigen Person) eine grundlegende Voraussetzung gemäß den Lasersicherheitsstandards und den Arbeitsschutzgesetzen.

Healthcare professionals conducting a laser surgical procedure in a clinic setting.

Aufgaben des LSO

  • Entwicklung und Umsetzung des Lasersicherheitsprogramms der Organisation
  • Durchführung von Lasergefahren- und Risikoanalysen
  • Definition von Kontrollgebieten und nominellen Gefahrenzonen (NHZs)
  • Sicherstellen, dass technische, administrative und PSA-Kontrollen vorhanden sind
  • Bereitstellung oder Koordinierung von Lasersicherheitsschulungen
  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und gegebenenfalls Einstellung unsicherer Laseroperationen

Was ist ein Laserschutzberater (LPA)?

Ein Laserschutzberater (LPA) ist ein spezialisierter Lasersicherheitsexperte – häufig extern –, der unabhängige und hochrangige Beratung zu Compliance, Risikomanagement und Best Practices bietet. Im Gegensatz zu einem Laserschutzbeauftragten (LSO) ist ein LPA in der Regel nicht für das operative Tagesgeschäft zuständig. Stattdessen gewährleistet er durch Aufsicht, Validierung und fachliche Beratung die rechtliche Integrität des Vorgehens der Organisation.

In Großbritannien werden LPAs häufig im Gesundheitswesen, in der ästhetischen Medizin und in klinischen Einrichtungen eingesetzt, wo ihre Beteiligung oft eine Voraussetzung für die Lizenzierung oder Registrierung ist.

Real estate agent explaining home inspection checklist to clients in an office setting.

Verantwortlichkeiten der LPA

  • Durchführung eingehender Laserrisikobewertungen
  • Beratung zur Einhaltung relevanter Standards
  • Entwicklung lokaler Regeln, Standardarbeitsanweisungen und Sicherheitsdokumentation
  • Festlegung von Kontrollbereichen und sicheren Arbeitssystemen
  • Bereitstellung von Mitarbeiterschulungen und Auffrischungskursen
  • Als maßgebliche Quelle für Expertise im Bereich optischer Strahlung fungierend

Dienstleistungen eines Laserschutzberaters

Das RPA2000-qualifizierte Team von Laser Protection Advisers (LPAs) von Lasermet steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass die Lasersicherheitsstandards eingehalten werden und sichere Arbeitssysteme für Sie und Ihre Mitarbeiter vorhanden sind.

Weitere Funktionen im Bereich Lasersicherheit – Laserschutzbeauftragter (LPS)

Ein Laserschutzbeauftragter (LPS) ist eine häufig in Krankenhäusern und Schönheitskliniken eingesetzte Funktion, bei der er für die Überwachung des Lasereinsatzes auf operativer Ebene verantwortlich ist, oft unter Anleitung eines Laserschutzbeauftragten (LPA).

Benötige ich einen LSO oder einen LPA?

Ja, die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten (LSO) oder Laserschutzberaters (LPA) ist in Großbritannien für Betriebe, die Hochleistungslaser verwenden, gemäß den Arbeitsschutzgesetzen gesetzlich vorgeschrieben oder sogar dringend empfohlen, um die Risiken künstlicher optischer Strahlung zu minimieren. Die genauen Aufgaben und Bezeichnungen können jedoch je nach Branche und Region in Großbritannien variieren.

Sie benötigen in der Regel eines oder beide, wenn Sie Laser in folgenden Umgebungen betreiben:

  • Krankenhäuser und Einrichtungen des Nationalen Gesundheitsdienstes (NHS)
  • Zahnkliniken
  • Ästhetische Kliniken
  • Wissenschaftliche Forschungslabore
  • Universitätsforschungslabore
  • Industrielle Laserschneid-, Schweiß-, Markierungs- und Reinigungsumgebungen
  • Anwendungen im Unterhaltungsbereich und für Laserdisplays

In Großbritannien verpflichten die „Control of Artificial Optical Radiation at Work Regulations 2010“ Arbeitgeber zur Beurteilung der Laserrisiken und zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, einschließlich der Benennung sachkundiger Personen. Britische Normen wie IEC 60825-14 empfehlen dringend die Benennung eines Lasersicherheitsbeauftragten (LSO) für Laser der Klassen 3B und 4. Insbesondere im Gesundheitswesen und im Bereich der ästhetischen Medizin ist für die Lizenzierung und Inspektion häufig ein Lasersicherheitsbeauftragter (LPA) erforderlich.

International schreiben Normen wie ANSI Z136.1 einen Lasersicherheitsbeauftragten (LSO) für Anlagen vor, die mit Hochleistungslasern arbeiten. Die Anforderungen variieren je nach Zuständigkeit, folgen aber demselben Prinzip.

Neben der Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften gibt es viele praktische und wirtschaftliche Gründe für die Benennung einer sachkundigen Person, die für die Lasersicherheit verantwortlich ist. Unternehmen profitieren von der Vermeidung schwerer Laserverletzungen, Laserschäden an Anlagen und Räumlichkeiten, dem Schutz vor behördlichen Maßnahmen und Strafverfolgung und vielem mehr.

Laserunfälle werden selten durch Geräteausfälle verursacht. Sie sind fast immer die Folge unzureichender Kontrollen, mangelnder Schulung oder unklarer Verantwortlichkeiten – genau das, was Lasersicherheitsbeauftragte (LSOs) und Laserschutzbehörden (LPAs) verhindern sollen.

LSO oder LPA werden

Die Zertifizierung zum Lasersicherheitsbeauftragten (LPA) ist ein spezialisierter Karriereweg, der einen umfassenden akademischen Hintergrund und die professionelle Akkreditierung durch die RPA 2000-Zertifizierung erfordert. Es handelt sich um eine kompetenzbasierte Rolle mit rechtlicher Verantwortung, die sich an Personen mit fundierten Kenntnissen in Laserphysik, optischer Strahlensicherheit, klinischen/industriellen Risiken und entsprechenden Vorschriften richtet.

Im Gegensatz dazu kann jeder zum Laserschutzbeauftragten (LSO) ernannt werden, sofern er die entsprechende Ausbildung in Lasersicherheitsgrundsätzen und -normen absolviert hat. LSBs sind häufig bereits im Unternehmen tätige Mitarbeiter mit technischer, ingenieurwissenschaftlicher oder klinischer Erfahrung, die formell ernannt wurden und über ausreichende Befugnisse zur Durchsetzung der Lasersicherheitsmaßnahmen verfügen.

Lasersicherheitsschulung

Lasermet bietet umfassende Schulungsprogramme zu Laserschutzsystemen und Lasersicherheit an, die ein breites Themenspektrum abdecken.

Diese Kurse sollen sicherstellen, dass die ernannten Mitarbeiter nicht nur den formalen Anforderungen entsprechen, sondern auch in der Praxis effektiv arbeiten.

Letzte Gedanken

Lasersicherheit wird nicht allein durch die Ausrüstung erreicht. Sie erfordert Governance, Kompetenz und Verantwortlichkeit. Ob Sie einen internen Laserschutzbeauftragten ernennen, einen externen Laserschutzberater hinzuziehen oder ein kombiniertes Modell anwenden – das Ziel bleibt dasselbe: Risiken minimieren, Menschen schützen und die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten.

Wenn Ihre Organisation Hochleistungslaser einsetzt und diese Rollen unklar oder nicht zugewiesen sind, stellt dies ein erhebliches Risiko dar, das umgehend angegangen werden muss.